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§ 1 Mietzeit, An- und Abreise
(1) Die Anreise kann am Anreisetag ab 16 Uhr erfolgen, spätestens jedoch 21 Uhr. Nach Absprache und je nach Verfügbarkeit kann die Anreise auch eher oder später erfolgen.

(2) Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr, nach Absprache und je nach Verfügbarkeit kann die Anreise auch später erfolgen.

(3) Für jede angefangene Stunde, die nach 10 Uhr in der Wohnung verblieben wird, erhebt der Vermieter folgende Strafe: 20 € (ausgenommen es wird einvernehmlich eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer vereinbart). Verbleibt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters über den Vertragszeitraum hinaus im Mietobjekt, wird der Mieter vollumfänglich schadenersatzpflichtig für daraus resultierende Folgeschäden.

(4) Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10 Uhr geräumt, gereinigt im ordnungsgemäßen Zustand übergeben und den/die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.

§ 2 Mietpreis und Zahlungsweise

(1) Es entstehen weiterhin folgende Nebenkosten:

1. Die Endreinigungspauschale beträgt 40 € und wir einmalig pro Ferienwohnng berechnet. Diese entbindet den Mieter nicht (!) von der Reinigung. Bei nicht erfolgter Reinigung durch den Mieter bei Auszug wird die Reinigung des Mietobjektes je nach Aufwand in Rechnung gestellt, die zusätzliche Reinigungsgebühr beträgt jedoch mind. 40 €.

2. Bettwäsche und Küchentücher sind im Preis enthalten (werden einmalig am Anreisetag gestellt).

3. Strom, Gas und Wasser werden als Verbrauchskostenpauschale pro Tag (vorab) oder nach Verbrauch (nach Auszug) abgerechnet.

(2) Es ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises zu leisten.

(3) Gerät der Mieter mit der Anzahlung/Restzahlung um mehr als 5 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

(4) Bis auf Widerruf erfolgt die Abrechnung auf Grund der Entwicklung der Gas- und Energiekosten ausschließlich nach tatsächlichem Verbrauch!

§ 3 Kaution

(1) Die Kaution (je Ferienwohnung 150 €) ist vor Ort bei Anreise zu entrichten und wird nach der Mietzeit abzüglich etwaiger Verbrauchskosten per Überweisung innerhalb von 7 Tagen erstattet.

(2) Bei längerfristigen Vermietungen ab 4 Wochen beträgt die Kaution 500 € bzw. 300 € bei Vorlage eines Versicherungsnachweises.

(3) Die Kaution wird nicht verzinst.

§ 4 Sorgfaltspflichten
(1) Der Mieter und seine Angehörigen haben die Räumlichkeiten der Ferienwohnung und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes, sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlage ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn diese schuldhafte oder vorsätzliche vom Mieter, einer Begleitperson oder Besuchern des Mieters verursacht wurden. In den Mieträumen entstandene Schäden, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und jegliche Mangelhaftigkeit unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen.

(2) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Eine Haftung des Vermieters für eventuelle Ausfälle (z. B. technischer Geräte) bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt wird ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

(3) Ist die Wohnung auf Grund von fahrlässiger oder gar vorsätzlicher Beschädigung durch den Mieter kurzfristig nicht vermietbar, haftet der Mieter, über die Schäden hinaus, auch für daraus resultierende entgangene Einnahmen aus der nachfolgenden Vermietung.

(4) Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters, zum Beispiel bei Einbruch oder Diebstahl. Die Mieter tragen während der Mietzeit die Verantwortung für das Objekt. Verschließen Sie beim Verlassen des der Ferienwohnung alle Fenster und Haustür(en).

(5) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet.

(6) Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der aktuell geltenden Hausordnung. Diese liegt in den Ferienwohnungen aus und kann vorab angefordert werden.


§ 5 Rücktritt durch den Mieter (Stornierung oder Aufenthaltsabbruch)

(1) Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt muss dem Vermieter schriftlich zugehen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

(2) Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits ent-standenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
- bis 90 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
- bis 70 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn): 100 % des Mietpreises.

(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten (ausgeschlossen bei gesonderten Konditionen außerhalb der regulären Preisliste). Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

(4) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(5) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

§ 6 Vertragsaufhebung auf Grund außergewöhnlichen Umständen

(1) Der Mietvertrag kann bis Aufenthalsantritt von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten. Ereignisse im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 fallen nicht unter diese Regelung. Der Vermieter kann von Vertrag zurücktreten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Mieter nicht Willens ist, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen (z. B. Zahlung des Mietpreises).

(2) Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung (z. B. Ruhestörung) kann der Mietvertrag seitens des Vermieters fristlos gekündigt werden. Die Mieter sind in diesem Fall zum sofortigen Auszug verpflichtet. Ebenso kann eine fristlose Kündigung bei groben Fehlverhalten erfolgen, wenn die Fortführung des Mietverhältnisses unzumutbar ist (z. B. bei Vandalismus). In diesen Fällen besteht keinerlei Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.


§ 7 Änderungen des Vertrages

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

§ 9 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(2) Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist oder bei Online-Buchungen durch den Vermieter eine schriftliche Buchungsbestätigung erfolgte. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

(3) Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§ 10 Sonderbedingungen auf Grund SARS-CoV-2

(1) Situationsabhängig müssen Handtücher, Bettwäsche ggf. vom Gast selbst mitgebracht werden.
Aktuell sind Handtücher bitte vom Gast mitzubringen.

(2) Zusätzliche Textilien (wie z. B. Tischläufer, Kuscheldecken, etc.) können derzeit leider nicht gestellt werden und sind vom bei Bedarf Gast selbst mitzubringen.

(3) Bei der Übergabe der Ferienwohnung bei Anreise müssen alle Personen einen Nasen-Mundschutz zu tragen.

(4) Die Anreise mit Symptomen (z. B. Geruchs-/Geschmacksstörungen, Fieber, Husten, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Schmerzen, laufende Nase, Durchfall) ist untersagt. Ebenso ist die Anreise untersagt, wenn der Gast wissentlich Kontakt zu einem SARS-CoV-2-Infizieren hatte.

(5) Eine gemeinsame Begehung bei Auszug erfolgt derzeit nicht. Die Kontrolle der Wohnung erfolgt auf Grund einer möglichen Belastung der Raumluft mit vermehrungsfähigen Viren in Aerosolen zu einem späteren Zeitpunkt.

(6) Bei Abreise und günstiger Witterung sind bitte alle Fenster zu öffnen.

(7) Maßgeblich sind die jeweils geltenden Bestimmungen/Regelungen des Freistaates Sachsen, des Landkreises Mittelsachsen und der Gemeinde Kriebstein hinsichtlich SARS-CoV-2.

(8) Der Gast ist verpflichtet, sich eigenständig darüber zu informieren, ob eine Anreise statthaft ist.

Anschrift

Alpakahof Gaias Garten
Mittlere Dorfstraße 9
09648 Kriebstein (OT Grünlichtenberg)

Kontaktdaten

Telefon: +49 (0)34327 668657
E-Mail: info@gaias-garten.de


Achtung:
Unterdrückte Rufnummern werden automatisiert abgewiesen. Desweiteren betreiben wir die Ferienwohnungen nicht (!) hauptberuflich. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir nicht rund um die Uhr telefonisch erreichbar sind. 

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